Lehrgänge, Fischereischein, Dresden, Angelfachmarkt Laubegast

Angelfachmarkt Laubegast

Aktuelles

Abverkauf - Produkte bis zu 50% reduziert (außer Produkte mit Preisbindung) zu den Geschäftszeiten vom 20.09.2023 bis 20.10.2023

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Betriebsruhe vom 27.12.2023 bis 19.01.2024

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NEU und bisher einzigartig in Sachsen: Touristenfischereischeine MVP (Mecklenburg-Vorpommern) können seit 01.01.2017 im Angelfachmarkt Laubegast erworben bzw. verlängert werden!

Die Touristenfischereischeine berechtigen zum Angeln in den Gewässern vom MV ohne gültigen Fischereischein, diese haben zum Preis von 24,00 EUR eine maximale Gültigkeit von 28 Tage pro Jahr und können ggf. für das laufende Jahr kostengünstig für weitere 28 Tage mehrfach verlängert werden.

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Angelkarten (Erlaubnisschein) für Küstengewässer (Ostsee/Mecklenburg-Vorpommern)
Jetzt auch bei mir: Erlaubnisscheine für die Unterwarnow!

Liebe Anglerinnen und Angler, plant Ihr in nächster Zeit einen Urlaubs-, oder Angeltrip nach Rostock?
Erlaubnisscheine für die Küstengewässer MV könnt Ihr online unter folgendem Link: https://fiskado.de/angeln/ostseekueste-mv/ erwerben.
Die Gültigkeit dieser Erlaubnisscheine erstrecken sich auf den Bereich:
Unterwarnow vom Unterhaupt der Schifffahrtsschleuse am Mühlendamm in Rostock bis zur Höhe der Verbindungslinie Nordkante der Insel Pagenwerder rechtwinklig bis zur Westseite Warnowufer. Sowie Breitling und Radel (Moorgraben und Radelsee) bis zur Feldgrenze Markgrafenheide.

Rechtliche Grundlagen, sowie die Gewässerordnung des LAV MV findet Ihr unter folgendem Link: https://www.lav-mv.de/gesetzliche-grundlagen/

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NEU und exklusiv für den Angelfachmarkt Laubegast in Dresden: Vertrieb von Nachweiskarten und Fischereiabgabemarken für das Land Brandenburg

Sächsische Fischereischeine, die vor dem 26.05.2012 ausgestellt wurden, enthielten eine Fischereiabgabe und so lange diese noch nicht abgelaufen sind gelten diese auch in Brandenburg als Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe!

Sächsische Fischereischeine, die nach dem 26.05.2012 ausgestellt wurden, enthielten nach der Gesetzesänderung keine Fischereiabgabe.

Zum Angeln in Brandenburg muss somit in jedem Fall die Fischereiabgabe entrichtet werden!

Ab sofort können in Absprache mit der Unteren Fischereibehörde des Landes Brandenburg und dem Angelfachmarkt Laubegast Nachweiskarten und Fischereiabgabemarken vor Ort erworben werden.

Die Fischereiabgabe beträgt pro Kalenderjahr für Jugendliche und Kinder 2,50€ und für Erwachsene 12,00€!

Die "Brandenburgmarke" ist kein Nachweis der Fischereiabgabe für organisierte Angler mit Sächsischem Fischereischein, der nach dem 26.05.2012 ausgestellt ist. Eine gesonderte Entrichtung der Fischereiabgabe ist in jeden Fall erforderlich!

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Wichtiger Hinweis für Jungangler, die nicht im Freistaat Sachsen zu Hause sind, aber beim Besuch im schönen Sachsenland mal angeln möchten !

Im Freistaat Sachsen müssen Jugendliche ab dem 9. Lebensjahr einen gültigen Jugendfischereischein besitzen (§§20 und 22 Abs.1 SächsFischG).

Wenn Jugendliche, die in ihrem Bundesland noch nicht Jugendfischereischeinpflichtig sind, aber das 9. Lebensjahr überschritten haben und hier angeln möchten, besteht die Möglichkeit, sich vor dem Besuch des Freistaates Sachsen einen Jugendfischereischein ausstellen zu lassen.

Unter Lehrgänge finden sie das Antragsformular, welches sie ausgefüllt und unter Beigabe eines farbigen Passfotos an die im Antrag aufgeführte Stelle schicken.

Der Jugendfischereischein allein berechtigt nicht zum Angeln, ist aber zwingende Voraussetzung für den Erwerb von Erlaubnisscheinen !

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Fischereischeine werden seit 2022 gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 42,00 EUR lebenslang ausgestellt.

Neues Fischereigesetz
Neues Fischereigesetz gültig ab dem 26.05.2012 (pdf)
Änderungen/Ergänzungen sind gelb unterlegt.

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